4.6 Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
§ 5 Stornierung
5.1 Bei Stornierung innerhalb von 8 Tagen vor Anreise durch den Gast verfällt die geleistete Anzahlung. Andere Vereinbarungen sind nur in Abstimmung mit dem Anbieter und in Schriftform gültig.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen oder des Inventars und der Räumlichkeiten bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Inventar und den Räumlichkeiten bzw. durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Gastes.
6.2 Der Anbieter haftet für den verschuldeten Verlust oder die Beschädigung des in seinen Räumlichkeiten, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.
6.3 Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B.: Natur-katastrophen.
6.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Schadensersatzpflicht des Anbieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Datenschutz, -austausch
7.1 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Gastdaten offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist (staatliche Behörden).
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Dresden als Gerichtsstand vereinbart.
8.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist Bad Schandau.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigem unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.